Allgemeine Geschäftsbedingungen

Flower and Rock NRW

1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Flower and Rock – Haus- und Gartenservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot schriftlich, z.B. per E-Mail oder mündlich bestätigt oder die Ausführung der Arbeiten beginnt.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden gesondert berechnet. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – in Euro und ggf. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten oder Materialbestellungen eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

 

5. Anzahlung

Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 20–50 % der Auftragssumme fällig. Erst nach Zahlungseingang gilt der Auftrag als verbindlich und der Ausführungstermin als reserviert.

Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung bzw. gemäß Vereinbarung bei Baufortschritt.

6. Termine und Ausführung

Vereinbarte Termine gelten als Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Witterungsbedingte Verzögerungen oder unvorhersehbare Umstände (z. B. Materialverfügbarkeit) berechtigen zu einer angemessenen Terminverschiebung.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass: die Arbeitsflächen frei zugänglich sind, notwendige Genehmigungen vorliegen, Anschlüsse (z. B. Wasser, Strom) bei Bedarf bereitgestellt werden. Mehrkosten durch fehlende Voraussetzungen trägt der Auftraggeber.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei lebenden Materialien (z. B. Pflanzen, Rollrasen) besteht Gewährleistung nur bei fachgerechter Pflege durch den Auftraggeber.

Witterungseinflüsse, Bodenbeschaffenheit oder Pflegefehler stellen keinen Mangel dar.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Rücktritt und Stornierung

Bei Stornierung eines bereits erteilten Auftrags kann der Auftragnehmer bereits entstandene Kosten sowie eine angemessene Entschädigung verlangen, insbesondere bei: Materialbestellungen, Terminreservierungen, vorbereitenden Arbeiten. Bei kurzfristiger Absage (unter 14 Tagen vor Ausführung) kann eine pauschale Entschädigung berechnet werden. Pflegeabonnements werden für die vereinbarte Laufzeit abgeschlossen. Eine Kündigung ist bis 4 Wochen vor Ablauf der Laufzeit möglich. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. 

 

Stand: Januar 2026 Flower and Rock – Haus- und Gartenservice